Pro Senectute beider Basel führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Basel-Stadt Beistandschaften für Personen ab 60 Jahren, die noch zu Hause oder bereits in einem Heim leben.
Für wen ist dieses Angebot?
Für Personen ab 60 Jahren in Basel-Stadt, für die die KESB eine Beistandschaft errichtet. Das geschieht nur, wenn eine Person in hohem Mass schutzbedürftig ist und aufgrund eines Schwächezustands ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, also auf eine Vertretung angewiesen ist. Fachstellen und Angehörige, die sich um eine ältere Person sorgen, wenden sich mit einer Meldung an die KESB. Bei Fragen zu einer bestehenden Beistandschaft sind wir gerne für Sie da.
Wobei wir Sie unterstützen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde definiert den Aufgabenbereich der Beistandschaft massgeschneidert auf die individuelle Situation. Die Aufgaben können die Bereiche Finanzen, Administration, Wohnen, Gesundheit und Soziales umfassen.
Die Beistandsperson
- unterstützt bei einem Wechsel der Wohnform (Wohnungswechsel, Heimeintritt)
- unterstützt in Krisensituationen wie Krankheit, Demenz oder Spitalaufenthalt
- koordiniert und pflegt Kontakte zu den involvierten Fachpersonen und Stellen, z. B. Ärztinnen und Ärzten, Heimen, Banken und Versicherungen
- verwaltet Einkommen und Vermögen und klärt Ansprüche bei Sozialversicherungen ab
- achtet darauf, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt
Unsere Fachstelle Beistandschaften steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Montag bis Freitag, 8–12 und 14–17 Uhr